Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht
Unter dem Begriff Zivilrecht verstehen wir die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsverhältnisse, insbesondere das Vertragsrecht, die Leistungsstörungen, die besonderen Schuldverhältnisse wie beispielsweise Kauf, Schenkung, Darlehen, Auftrag und Geschäftsbesorgung, das Bereicherungsrecht und das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Sachenrecht.
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Verkehr sind Verträge ein wichtiges rechtliches Gestaltungsmittel. Durch einen Vertrag kann in vielen Fällen die gesetzliche Regelung modifiziert und Sachverhalte den speziellen Bedürfnissen der Vertragsparteien angepasst werden. Oft kann auch ein potentieller Konflikt zwischen den Vertragsparteien bereits im Vorfeld erkannt und durch kluge Formulierung des Vertrages ein Rechtsstreit vermieden werden.