Gesellschaftsrecht
Wir beraten vorwiegend mittelständisch geprägte Unternehmen jeder Rechtsform im Bereich des Gesellschaftsrechts, von der Existenzgründungsberatung, Umstrukturierung von Unternehmen bis hin zu komplexen Vertragsgestaltungen für Unternehmensgruppen und Konzerne. Die ständige Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gewährleistet, dass bei der Wahl der richtigen Rechtsform, bei Unternehmensumstrukturierungen und Umwandlungen sämtliche relevanten Aspekte umfassend bedacht werden. Wie in einer Ehe lassen sich auch im Umgang zwischen Gesellschaftern Differenzen und Streitigkeiten nicht immer vermeiden. Um die damit verbundenen emotionalen und finanziellen Belastungen für alle Beteiligten überschaubar zu halten, steht für uns bei der Betreuung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen eine rasche Problemlösung unter bestmöglicher Wahrung der Interessen unserer Mandanten im Vordergrund.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung im Gesellschaftsrecht liegt in der Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft (Gestaltung von Dienstverträgen, Tantiemevereinbarungen, Betriebsaufspaltungen). Hier zahlt sich die ständige Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern in besonderem Maße aus, da die Vorgaben des Steuerrechts und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung, steuerliche Anerkennung zivilrechtlicher Gestaltungen, Sozialversicherungspflicht) für die zivilrechtliche Vertragsgestaltung besonders wichtig sind.