Steuerliche Auswirkungen bei Auslandsbeziehungen ergeben sich auf zwei Ebenen: Einmal geht es um die steuerliche Beratung, die etwa für eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte im Ausland erforderlich wird.
Auslandsbeziehungen wirken sich jedoch auch in starkem Umfang im Inland aus - angefangen bei Spezialfragen des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrechts, über Probleme internationaler Verrechnungspreise und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen bis hin zu Fragen des Außensteuerrechts. Mit der fortschreitenden Internationalisierung unserer Märkte machen diese Fragen auch vor kleineren Unternehmen nicht halt, die ansonsten überwiegend im Inland tätig sind.
Steuerstrategien / Steuergestaltungen
Der deutsche Steuergesetzgeber ist bei langfristigen Planungen leider ein wenig verlässlicher Partner. Kaum ein Steuergesetz übersteht auch nur ein einziges Jahr ohne gravierende Änderungen. Dennoch ist es unerlässlich, nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch steuerlich und rechtlich langfristige Planungen und Strategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Wir beraten und begleiten Sie bei der Erarbeitung von Steuerstrategien und steuerlichen Gestaltungen.
Unternehmensnachfolge
Der enge und laufende Kontakt zu unseren Mandanten ermöglicht es uns, ihr Unternehmen, die internen Strukturen, die Stärken und Schwächen sowie ihre Interessen und Präferenzen genau kennen zu lernen. Wir können daher auch bei der langfristigen Planung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kompetent in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beraten.
Auch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger außerhalb der eigenen Familie oder einem Finanzinvestor, bei der Konzeption von Stiftungsmodellen, Modellen zur Einbindung und Beteiligung von Mitarbeitern greifen wir auf langjährige Erfahrung in diesem Bereich zurück.
Gründungsberatung
Welche Rechtsform ist für das neue Start-up optimal? Wie erstellt man einen durchdachten Businessplan? Mit unserer Fachkenntnis und unserer Erfahrung starten Sie noch erfolgreicher in die Selbstständigkeit. Wir begleiten Sie gerne bei der erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens und beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragestellungen.
Unser Know-how für Ihr erfolgreiches Start-up
Beratung bei der Wahl der Rechtsform in steuerlicher Hinsicht
Erstellung eines durchdachten Businessplans
Unterstützung bei Finanzgesprächen
Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
Erarbeitung Finanzplanung für die ersten Jahre
Zeit- und Rentabilitätspläne mit Kosten- und Ertragsentwicklung
Berechnung voraussichtlicher Break-Even-Punkte
Vertretung in Steuerstrafsachen
Zu unseren Aufgaben zählt selbstverständlich auch die Vertretung unserer Mandanten vor den Finanz- und Zollbehörden in allen steuerlichen Fragen einschließlich der Rechtsbehelfsverfahren. In Verfahren vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof übernehmen unsere spezialisierten Rechtsanwälte die Prozessvertretung.
Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten
Zu unseren Aufgaben zählt selbstverständlich auch die Vertretung unserer Mandanten vor den Finanz- und Zollbehörden in allen steuerlichen Fragen einschließlich der Rechtsbehelfsverfahren. In Verfahren vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof übernehmen unsere spezialisierten Rechtsanwälte die Prozessvertretung.
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