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Fürst & Partner

Erbschaftsteuerrecht

Die kompetente Beratung bei Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen gehört zu unserem täglichen Brot. Beratung aus einer Hand unter Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Aspekte ist hier von besonderer Bedeutung.

Nicht immer verlaufen die Verhandlungen der Erben und Vermächtnisnehmer über die Auseinandersetzung der Erbmasse harmonisch und ohne Probleme. Häufig sind eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Aspekte zu beachten, insbesondere dann, wenn Anordnungen des Erblassers nicht mit den vorhandenen Gegebenheiten übereinstimmen und sich hieraus problematische Konstellationen ergeben.

Sinnvolle Gestaltungen helfen hier nicht nur, eine unnötige Erbschaftsteuerbelastung zu vermeiden, sondern auch Streitigkeiten unter Erben vorzubeugen.

Darüber hinaus bewerten wir das Vermögen des Erblassers für Zwecke der Erbauseinandersetzung (Verkehrswertermittlung durch unsere Wirtschaftsprüfer) und der Ermittlung der anfallenden Erbschaftsteuer.

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