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Verfahrensdokumentation

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation notwendig, um Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit zu gewährleisten. Seit Inkrafttreten der GoBD 2015 ist vorgesehen, dass alle System- beziehungsweise Verfahrensänderungen inhaltlich und zeitlich lückenlos dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie mit unserer fachlichen Expertise bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen.

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