Sonderprüfungen
Außergewöhnliche Ereignisse „im Leben“ eines Unternehmens wie Verschmelzungen und Rechtsformwechsel, Kapitalerhöhungen oder auch die Liquidation können besondere Bilanzen erforderlich machen.
Bei Gesellschafterwechsel und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern regeln geprüfte Bilanzen den Ausgleich zwischen den Gesellschaftern. Besondere Anforderungen werden an Bilanzen zur Prüfung von Überschuldungen und zur Sanierung von Firmen gestellt.
Nachfolgend wollen wir einen kurzen Überblick über Tatbestände, die Sonderprüfungen erforderlich machen, geben:
- Geschäftsaufnahme, Gründung und Kapitalerhöhung
- Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel von Unternehmen
- Betriebsaufgabe und Liquidation von Unternehmen
- Auseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Abfindung von Gesellschaftern
- Überschuldung und Sanierung von Firmen
- Insolvenz
Stets können wir unsere Leistungen als Wirtschaftsprüfer in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern anbieten, um so ein größtmögliches Maß an Professionalität zu erreichen.
Unsere Leistungen umfassen selbstverständlich auch gesetzliche Sonderprüfungen wie die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG, die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung und die Prüfungen nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz.