Unternehmen der öffentlichen Hand
Gemeinden, Landkreise und sonstige Körperschaften können sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben schon seit langer Zeit nicht mehr in einem bequemen hoheitlichen Fahrwasser bewegen. Eine Vielzahl von Vorschriften, häufig von Brüssel initiiert und von Berlin umgesetzt, machen ihnen das Leben schwer – zusätzlich zur Konkurrenz aus dem Bereich der Privatwirtschaft. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Unternehmen der Privatwirtschaft, bei der Erledigung ihrer Aufgaben in der Rechtsform privatwirtschaftlicher Unternehmen ebenso wie in hoheitlichen Angelegenheiten (z.B. Spezialfragen der Gewerbesteuer). Die Beachtung der besonderen Vorschriften und Anforderungen für Unternehmen der öffentlichen Hand ist für uns selbstverständlich